Ergotherapie
Ich freue mich sehr, dass Sie sich für eine Ergotherapie in der Steiermark (8063 Eggersdorf, Graz/ Umgebung) oder Wien interessieren.
Was ist Ergotherapie?
In der Ergotherapie werden spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung gezielt und ressourcenorientiert eingesetzt. Dies erlaubt dem*der Klient*in, seine*ihre Handlungsfähigkeit im Alltag, seine*ihre gesellschaftliche Teilhabe (Partizipation) und seine*ihre Lebensqualität und -zufriedenheit zu verbessern. („DACH-Definition“ der Ergotherapie)
Wann ist Ergotherapie für Babys/ Kinder/ Jugendliche sinnvoll?
Insbesondere wirkt Ergotherapie in folgenden Bereichen:
- Regulationsschwierigkeiten (
- Handlungsplanung (Spielen, Alltagstätigkeiten, ...)
- Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl
- Aufmerksamkeits- und Konzentrationsschwierigkeiten
- Frustrationstoleranz und Impulskontrolle
- Körperwahrnehmung
- Kindergarten- und Schulfähigkeit
- Grobmotorik (Rad fahren, Klettern, ...)
- Fein- und Graphomotorik (Stifthaltung, Händigkeit, ...)
- Neurologische Erkrankungen (Cerebralparesen, Schädelhirntraumata, ...)
- Psychiatrische Erkrankungen (ADHS, Autismus, Depression, ...)
- Elternberatung
Wann ist Ergotherapie für Erwachsene sinnvoll?
Insbesondere wirkt Ergotherapie in folgenden Bereichen:
- Förderung der Selbstständigkeit im Alltag
- Schmerzsymptomatik
- Beschwerden im Bewegungs- und Stützapparat
- Sensibilitätsstörungen
- Training der Feinmotorik
- Probleme im Bereich der Kognition bzw. Handlungsplanung (Alltagstätigkeiten, ...)
- Aufmerksamkeits- und Konzentrationsschwierigkeiten
- Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl
- Beschwerden aufgrund von neurologische Erkrankungen (Insult, Schädelhirntraumata, ...)
Was brauche ich vor der ersten Einheit?
Im ersten Schritt bitte ich Sie mit mir Kontakt (bevorzugt per WhatsApp oder per Mail) aufzunehmen um einen Ersttermin zu vereinbaren.
Kurz bevor der erste Termin in Eggersdorf oder in Wien stattfindet, besorgen Sie sich bitte die notwendige ärztliche Verordnung (Details finden Sie unten unter “Brauche ich eine Verordnung?”).
Bitte bringen Sie diese ärztliche Verordnung zu Ihrem Ersttermin mit.
Wie sieht ein typischer Therapieablauf aus?
In den ersten 1-3 Therapieeinheiten wird eine ausführliche Begutachtung durchgeführt.
Um über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen sprechen zu können, vereinbaren wir nach abgeschlossener Begutachtung einen Gesprächstermin, um Therapieschwerpunkte und Ziele zu setzten.
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten, bitte ich Sie um baldigste schriftliche oder telefonische Absage (min. 24 Stunden vorher). Bei nicht rechtzeitig abgesagten Therapieeinheiten, muss die Einheit verrechnet werden.
Bei Bedarf kann ich Kontakt zu Institutionen wie Kindergarten, Schule oder Pflegeheim aufnehmen. Kurze Telefonate biete ich kostenfrei an. Ist ein externer Besuch notwendig, wird eine Therapieeinheit verrechnet.
Brauche ich eine Verordnung?
Ergotherapie erfolgt auf ärztliche Verordnung. Besorgen Sie sich schon vor Therapiebeginn ihre ärztliche Verordnung und bringen sie diese bitte zur ersten Einheit mit. Idealerweise erhalten Sie eine Verordnung von 10 Einheiten Ergotherapie a 60 Minuten.
Mit einer von mir ausgegebenen Honorarnote und der Verordnung können Sie einen Teil der Kosten von der Krankenkasse rückerstattet bekommen, wenn sie diese Dokumente bei ihrer Krankenkasse einreichen. Zum Beispiel erhalten Sie seitens der ÖGK 48€ je Ergotherapieeinheit (a 60 Minuten) ersetzt.
Achtung: In manchen Fällen ist zusätzlich zur Verordnung eine chefärztliche Bewilligung notwendig. Bitte klären Sie dies im Voraus mit Ihrer Versicherung ab.
Datenschutz und Dokumentation
Um eine ganzheitliche Begutachtung und gewissenhafte Behandlung Ihres Kindes zu ermöglichen bedarf es auch meistens eines ausführlichen gemeinsamen Gespräches sowie eines Informationsaustauschs über bisher erfolgte Therapien, Befunden, etc. die für den Therapieverlauf relevant sein könnten. Zudem werden alle Therapieeinheiten, entsprechend der Dokumentationspflicht lt. MTD-Gesetz §11a, dokumentiert und gemeinsam mit Begutachtungsunterlagen (z.B. Tests oder Assessments die im Rahmen der Begutachtung eingesetzt wurden) und im Gespräch erhobenen Gesundheitsdaten, für mindestens 10 Jahre sicher aufbewahrt bzw. gespeichert. Sie als Obsorgeberechtigte/r haben das Recht sowohl auf Auskunft, Berichtigung und Löschung dieser Daten.
Manchmal ist es notwendig für die Bewilligung der Therapie einen Behandlungsplan/Bericht an die Krankenkasse bzw. den/die Verordner/in herauszugeben. Derartige Unterlagen erhalten Sie dafür von mir und können diese anschließend an die entsprechenden Stellen weiterleiten. Um Fortschritte Ihres Kindes in der Therapie zu dokumentieren, ist es manchmal sinnvoll, Videoaufnahmen zu machen. Sollten von Ihrem Kind Videoaufnahmen gemacht werden, dienen diese ausschließlich der Dokumentation und der berufsinternen Fallbesprechung. Videoaufnahmen werden nach Beendigung der Nutzung (Therapieende) gelöscht.
Link zum Download der Datenschutzerklärung (für die Ergotherapie)